19 June 2026, 00:26

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

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Eine für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt steckt seit Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen fest, was zu erheblichen Verzögerungen geführt hat.

2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Teil des Autobahnausbaus eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und zusätzliche Verfahren notwendig wurden.

2024 leitete der BUND eine weitere Klage ein. Die mündliche Verhandlung war zunächst für den 13. Mai angesetzt worden, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben. Mit einem Urteil könnte bereits in der kommenden Woche gerechnet werden.

Der südliche Abschnitt der A39 gilt derzeit als planfestgestellt, aber nicht vollziehbar – dieser Status hängt von der endgültigen Gerichtsentscheidung ab. Nach Fertigstellung soll die Autobahn Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei Helmstedt und Wolfenbüttel durchqueren. Anschlüsse in der Nähe von Braunschweig und Salzgitter sind vorgesehen, bevor sie in die A7 mündet.

Im südlichen Bereich führt die Trasse von Wolfsburg bis nach Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn. Geplant ist unter anderem eine neue Rastanlage Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der Anschlussstelle Ehra.

Die anstehende Gerichtsentscheidung wird darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Bis dahin ruht das Projekt. Wie auf der Website der Autobahn GmbH nachzulesen ist, bleibt die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt vorerst nicht vollziehbar.

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