Beamtenbund lehnt Besoldungsreform als verfassungswidrig ab – und droht mit Blockade
Laila BienBeamtenbund lehnt Besoldungsreform als verfassungswidrig ab – und droht mit Blockade
Deutscher Beamtenbund (DBB) lehnt geplante Besoldungsreform scharf ab
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat massive Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete angemeldet. Zwar begrüßt der Verband die Reform grundsätzlich, wirft dem Entwurf jedoch vor, in zentralen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu verstoßen. Innenminister Alexander Dobrindts Vorhaben zielt zwar auf eine Neuordnung der Besoldung ab, steht aber wegen mangelnder Fairness und rechtlicher Bedenken in der Kritik.
Die Reform sieht vor, die Einstiegsgehälter für neue Beamte durch direkte Einstufung in die zweite Besoldungsstufe zu erhöhen. Doch der DBB warnt, dass die geplanten Änderungen für Führungskräfte (Besoldungsgruppe B) verfassungsrechtliche Standards verfehlen. Besonders problematisch sei die Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die nach Ansicht des Verbandes gegen das Differenzierungsgebot verstößt – eine verfassungsmäßige Vorgabe, wonach Gehaltsunterschiede die tatsächlichen Aufgaben widerspiegeln müssen.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Abkehr vom „Alleinverdiener-Modell“. Der Entwurf unterstellt ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich, was der DBB als „unzulässig“ bezeichnet, da es von Umständen abhängt, die Beamte nicht beeinflussen können. Zudem argumentiert der Verband, dass die im Vergleich zu A-Besoldungsgruppen geringeren Erhöhungen für B-Beamte das Leistungsprinzip untergraben – ein weiterer verfassungsrechtlicher Grundsatz.
Das Innenministerium hat bisher nicht auf Nachfragen zu den Differenzen in der B-Besoldung reagiert. Der DBB besteht indes darauf, dass der Gesetzentwurf vor einem weiteren Vorankommen nachgebessert werden muss, um die aufgeworfenen Probleme zu lösen.
Die geplante Gehaltsreform steht damit vor erheblichen Hindernissen. Ohne Korrekturen könnten die rechtlichen Bedenken des DBB zu Verzögerungen oder sogar einer Blockade des Gesetzes führen. Vertreter des öffentlichen Dienstes betonen, dass eine endgültige Einigung die verfassungsmäßigen Besoldungsgrundsätze einhalten und eine gerechte Behandlung aller Laufbahngruppen gewährleisten müsse.






