DB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Bahnmarkt ab
Raphaela HermighausenDB-Chef Nagl lehnt Sonderregeln für Italo im deutschen Bahnmarkt ab
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Sonderregelungen für den italienischen Bahnanbieter Italo im deutschen Fernverkehrsmarkt ausgesprochen. Das Unternehmen plant zwar 2028 den Einstieg in Deutschland, doch Nagl warnt, dass Ausnahmen von den geltenden Vorschriften jahrelange Rechtsunsicherheit und Instabilität auslösen könnten.
Die aktuellen Bestimmungen, die seit 2017 gelten, wurden bereits wegen ihrer Komplexität und rechtlicher Risiken abgeschafft. Nun sorgen neue Vorschläge für Italos Markteintritt für erneute Bedenken hinsichtlich Fairness und Rechtmäßigkeit.
Kritik übte Nagl insbesondere an einem vorgeschlagenen, befristeten „Neueinsteiger-Paragrafen“, der Italo den Zugang zum deutschen Schienennetz erleichtern soll. Er bezeichnete die Idee als „rechtlich hochriskant“ und warnte vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Unklare Ausnahmeregelungen könnten seiner Ansicht nach endlose Streitigkeiten nach sich ziehen.
Die EU-Verordnung zur Kapazitätsvergabe, die einen verbindlichen Rechtsrahmen schaffen würde, tritt erst 2031 in Kraft. Bis dahin könnten Sonderkonditionen für Italo mit bestehendem Recht kollidieren. Nagl betonte, dass solche Schritte extreme Unsicherheit schaffen würden – zum Nachteil sowohl der Bahnunternehmen als auch der Fahrgäste.
Trotz seiner Vorbehalte steht Nagl dem Wettbewerb grundsätzlich offen gegenüber. Er räumte ein, dass konkurrierende Angebote den Markt verbessern können – vorausgesetzt, sie werden fair gestaltet. Seine Priorität liege darin, dass Änderungen letztlich den Reisenden nutzen und nicht nur neuen Anbietern.
Ohne solides rechtliches Fundament bis 2031 berge eine privilegierte Behandlung Italos die Gefahr langwieriger Rechtsstreitigkeiten. Nagls Warnungen unterstreichen die Notwendigkeit klarer und stabiler Regeln, bevor ein neuer Akteur in den deutschen Bahnmarkt eintritt. Der Fokus, so seine Forderung, müsse darauf liegen, die Interessen der Fahrgäste zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.






