19 March 2026, 12:30

Doppelte Krebsmedikament-Bestellung führt zu Streit zwischen Apotheke und GSK

Plakat mit der Aufschrift "160 Milliarden Euro die Einsparungen, die Steuerzahler durch niedrigere Verschreibungspreise durch Medicare haben werden" mit einem Logo.

Doppelte Krebsmedikament-Bestellung führt zu Streit zwischen Apotheke und GSK

Eine Apotheke in Wiesbaden hat versehentlich zweimal dasselbe Krebsmedikament für einen Patienten bestellt. Der Fehler führte zu einem Streit mit dem Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) über die Bezahlung. Obwohl die Apotheke versuchte, die zweite Bestellung zu stornieren, wurde ihr mitgeteilt, dass sie beide Lieferungen bezahlen müsse.

Der Irrtum begann, als die Apotheke zwei separate Bestellungen für Zejula – ein Medikament zur Krebstherapie – für denselben Patienten aufgab. Das Personal bemerkte den Fehler schnell und versuchte, eine der Bestellungen rückgängig zu machen. GSK lehnte die Stornierung jedoch ab und begründete dies damit, dass das System zwei eigenständige Anfragen verarbeitet habe.

Anschließend versuchte die Apotheke, die zweite Lieferung abzulehnen, um die Zahlung zu vermeiden. GSK bestand jedoch darauf, dass die Apotheke rechtlich verpflichtet sei, die Sendung anzunehmen und zu bezahlen, und berief sich dabei auf seine Richtlinien für Onkologie-Medikamente. Das Unternehmen argumentierte, dass Apotheken alle bestellten Pakete unabhängig von Fehlern bezahlen müssten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Hessische Apothekerverband (HAV) bestätigte später, dass die Apotheke keine andere Wahl hatte, als zu zahlen. Ein verbindlicher Kaufvertrag machte eine Rücknahme der Bestellung unmöglich. Schließlich erhielt die Apotheke die Mitteilung, dass die zweite Lieferung zurückgerufen worden war – doch der finanzielle Streit hatte bereits Verzögerungen und Frustration verursacht.

Der Vorfall wirft ein Licht auf die strengen Regelungen bei der Bestellung von Onkologie-Medikamenten. GSKs Richtlinien ließen der Apotheke keine andere Möglichkeit, als die Kosten für die doppelte Lieferung zu tragen. Öffentliche Unterlagen geben keine Auskunft darüber, wie das Unternehmen in der Vergangenheit mit ähnlichen Fällen umgegangen ist.

Quelle