18 June 2026, 02:22

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028

Bund und Länder einigen sich: 'Weg zur Senkung der Lohnkosten ist klar'

Einigung erreicht: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich sinken ab 2028

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Die Einigung wurde am Mittwoch nach Verhandlungen im Bundesfinanzministerium finalisiert und beendet damit einen langwierigen Streit über die Finanzierung der Entlastung.

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Zuvor waren die Gespräche ins Stocken geraten, nachdem die Bundesregierung ursprünglich plante, die Kosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen zu decken. Die Länder wehrten sich gegen diesen Vorschlag mit dem Argument, die Senkung der Lohnnebenkosten sei eine Bundessache, und forderten einen Ausgleich für entgangene Einnahmen.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sich nun auch Länder und Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) ergänzte, die Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro sei geschlossen worden – die Länder übernehmen dabei ein Drittel der fehlenden 200 Millionen Euro. Dem Paket zufolge fließen zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility) in die Finanzierung ein, was die Länder bereits seit Langem gefordert hatten.

Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Vereinbarung, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder gilt zunächst nur für das Jahr 2028; eine umfassende Überprüfung ist im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen ab 2029 vorgesehen.

Die Einigung sieht vor, die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt zu reduzieren. Bund und Länder haben die Finanzierung nun geregelt, wobei beide Seiten einen Teil der Kosten tragen. Der Kompromiss sichert die Stabilität des Fonds und trägt gleichzeitig den Bedenken der Länder Rechnung.

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