EU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Anton BlochEU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass drei deutsche Fördermaßnahmen zugunsten von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen. Die Entscheidung folgt einer Untersuchung mehrerer öffentlicher Finanzierungsvereinbarungen. Deutschland muss nun die rechtswidrigen Zahlungen zurückfordern, um den fairen Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen.
Die Kommission prüfte insgesamt sechs Maßnahmen. Zwei davon betrafen Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair, eine dritte die Unterstützung von Schulungsmaßnahmen für Ryanair – alle wurden als unvereinbar mit den EU-Vorgaben eingestuft.
Eine weitere Maßnahme, die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks an den Flughafen Frankfurt-Hahn, verstieß ebenfalls gegen die Beihilferegeln. Andere öffentliche Fördergelder für den Flughafen, die Haitec AG sowie Ryanair wurden hingegen als konform bestätigt.
Die Kommission hat Deutschland angewiesen, von Ryanair etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Vom Flughafen Frankfurt-Hahn müssen zusätzlich 1,25 Millionen Euro nebst Zinsen zurückgeholt werden. Mit der Rückzahlung soll der unfaire Wettbewerbsvorteil der Begünstigten ausgeglichen werden.
Gemäß den EU-Beihilferegeln werden keine Bußgelder verhängt. Die Rückforderung der Gelder inklusive Zinsen beseitigt die durch die rechtswidrigen Beihilfen verursachte Wettbewerbsverzerrung. Die Begünstigten verlieren ihren Vorteil gegenüber Mitbewerbern, indem sie die erhaltenen Mittel zurückerstatten.






