Frankfurter Gericht stuft Moschee-Versammlungen als politische Proteste ein – Stadt geht in Berufung
Raphaela HermighausenFrankfurt will Proteste vor geschlossener Moschee unterbinden - Frankfurter Gericht stuft Moschee-Versammlungen als politische Proteste ein – Stadt geht in Berufung
Ein Frankfurter Gericht hat entschieden, dass muslimische Versammlungen vor einer örtlichen Moschee als öffentliche Proteste und nicht als religiöse Veranstaltungen einzustufen sind. Die Entscheidung folgt auf Streitigkeiten darüber, ob diese Zusammenkünfte als Demonstrationen oder als Gottesdienste zu behandeln sind. Die Stadt Frankfurt hat das Urteil jedoch angefochten und argumentiert, es dehne das Versammlungsrecht zu weit aus.
Die Versammlungen begannen 2024, nachdem die Bundesregierung das in Hamburg ansässige Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verboten hatte. Teilnehmer trafen sich seitdem vor der Imam-Ali-Moschee im Frankfurter Stadtteil Rödelheim, um auf die mögliche Schließung der Moschee aufmerksam zu machen. Die Stadtverwaltung hatte diese Treffen zunächst als "gottesdienstähnliche Veranstaltungen" eingestuft, doch das Frankfurter Verwaltungsgericht hob diese Einordnung auf und definierte sie als öffentliche Kundgebungen.
Das Gericht führte zudem aus, dass rein religiöse Handlungen zur öffentlichen Debatte beitragen und als Protest gelten können. Es betonte, dass frühere Bewertungen solcher Versammlungen nicht automatisch für künftige Urteile über längere Zeiträume maßgeblich sein könnten. Diese Auslegung führte seit Juli 2024 dazu, dass ähnliche Veranstaltungen verlegt werden mussten – so dürfen Kundgebungen unter dem Titel "Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee" nicht mehr an ihren ursprünglichen Orten stattfinden.
Die Frankfurter Stadtverwaltung hat nun Berufung eingelegt und wirft dem Urteil vor, die Grenze zwischen religiöser Praxis und politischer Demonstration zu verwischen. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die Entscheidung andere deutsche Städte beeinflusst hat.
Das Gerichtsurteil ermöglicht es, die Moschee-Versammlungen vorerst unter dem Versammlungsrecht fortzuführen, doch die Berufung der Stadt hält die rechtliche Debatte offen. Bis auf Weiteres gelten die Urteile nur für Frankfurt; landesweite Änderungen sind bisher nicht dokumentiert. Künftige Fälle könnten davon abhängen, wie Gerichte das Spannungsfeld zwischen religiöser Ausdrucksform und Protestrechten bewerten.






