17 June 2026, 17:02

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Strengere Regeln und schnellere Abschiebungen

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Strengere Regeln und schnellere Abschiebungen

Deutschland hat mit dem GEAS-Paket eine umfassende Reform seines Asylsystems auf den Weg gebracht. Alle Geflüchteten, die ins Land kommen, durchlaufen nun ein verpflichtendes Screening-Verfahren unter der Leitung der Bundespolizei. Die Änderungen umfassen zudem beschleunigte Abschiebeverfahren sowie neue Einschränkungen für bestimmte Asylsuchende.

Das neue Screening-Verfahren beinhaltet die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine sogenannte „Verletzlichkeitsprüfung“, um dringende Bedarfe zu ermitteln. Dieser letzte Schritt ist eine Neuerung, da solche Überprüfungen bisher nicht systematisch durchgeführt wurden.

Im Rahmen der Reform können Abschiebungen bereits unmittelbar nach dem Asylbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vollzogen werden. Klagen gegen BAMF-Entscheidungen führen nicht mehr automatisch zu einer Aussetzung der Abschiebung – damit ist mit einem Anstieg von Eilanträgen vor Gericht zu rechnen.

Durch die 20-Prozent-Regelung werden über die Hälfte aller Asylanträge in beschleunigten Verfahren bearbeitet. Betroffen sind Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent. Zudem können Leistungen gestrichen oder die Unterbringung verweigert werden, wenn ein sogenannter „Dublin-Bescheid“ vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof diese Praxis für unzulässig erklärt hat.

Die Bundesländer sind nun verpflichtet, „Sekundärmigrationszentren“ für Asylsuchende in Dublin-Fällen einzurichten. In diesen Einrichtungen wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und es gibt nur eine Grundversorgung. Einige Länder wie Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits mit der Umsetzung begonnen oder planen entsprechende Einrichtungen. Andere, darunter Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, lehnen dies ab.

Die Reform sieht auch neue Schutzmaßnahmen für Kinder vor: Alle Minderjährigen müssen nun nach zwei Monaten in Deutschland Zugang zu Schulen erhalten und werden krankenversichert.

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Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich. Während für viele Antragsteller die Verfahren beschleunigt werden, gelten für andere strengere Regelungen. Die Bundesländer müssen nun entscheiden, wie sie die neuen Vorgaben umsetzen – einige setzen sie bereits um, andere wehren sich dagegen.

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