19 June 2026, 02:30

Gericht bestätigt AfD-Überwachung: Partei bleibt "Prüffall" für Verfassungsschutz

Verwaltungsgericht Wiesbaden best├Ątigt Einstufung der AfD Hessen als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Gericht bestätigt AfD-Überwachung: Partei bleibt "Prüffall" für Verfassungsschutz

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch ein Urteil zur Observation der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verkündet. Das Gericht stellte fest, dass die hessischen Behörden die Überwachung der Partei im Jahr 2022 nicht öffentlich bekannt gegeben hatten. Zudem wies es eine Beschwerde des AfD-Landesverbands aus dem September 2025 ab und bestätigte damit dessen Einstufung als „Prüffall“.

In seiner Begründung führte das Gericht aus, es lägen konkrete Anzeichen dafür vor, dass die AfD aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeite. Belege zeigten, dass die Partei Menschen mit Migrationshintergrund anders behandle als solche ohne.

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Das Urteil betonte zudem, dass die AfD ein „völkisches Volksverständnis“ fördere. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Partei die Menschenwürde von Ausländern – insbesondere von Asylsuchenden – angreife, indem sie diese als ethnisch „fremd“ brandmarkte.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die AfD darauf abziele, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen Deutschlands zu untergraben. Sie stelle die Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit infrage, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugrunde lägen.

Mit dem Urteil bleibt die AfD weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die Einstufung als „Prüffall“ bleibt aufgrund der Handlungen und Äußerungen der Partei bestehen. Den Behörden ist es damit weiterhin gestattet, deren Aktivitäten zu überwachen.

Quelle