Gericht erlaubt "giftig" und "manipulativ" als geschützte Meinungsäußerung
Raphaela HermighausenGericht erlaubt "giftig" und "manipulativ" als geschützte Meinungsäußerung
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Person als "giftig" und "manipulativ" von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Urteil stammt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen eine sogenannte "Bewusstseinstrainerin". Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Streit zwischen der selbsternannten "Bewusstseinstrainerin" und "Medium" und einer ihrer Kundinnen. Die Klägerin hatte versucht, der Beklagten zu untersagen, Begriffe wie "giftig" und "manipulativ" im Zusammenhang mit ihrem beruflichen Verhalten zu verwenden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich bei den Äußerungen um Werturteile und nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte. Es betonte, dass die Meinungsfreiheit sowohl wertvolle als auch wertlose, richtige wie falsche Ansichten schütze. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass sich die Kritik der Beklagten auf das berufliche Handeln der Klägerin bezog – nicht auf persönliche Eigenschaften.
Da das Urteil nun endgültig ist, schafft es einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten. Bisher ist jedoch nicht bekannt, ob andere deutsche Oberlandesgerichte in vergleichbaren Fällen eine ähnliche Linie verfolgen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts schützt den Gebrauch drastischer Formulierungen in beruflichen Kritikäußerungen. Das Urteil stellt sicher, dass auch harte Urteile unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen, sofern sie sich auf das berufliche Verhalten beziehen. Der Fall ist damit abgeschlossen, weitere rechtliche Schritte sind ausgeschlossen.






