08 June 2026, 20:22

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit mit der Linkspartei

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit mit der Linkspartei

Ein deutsches Gericht hat 13 AfD-Abgeordneten Recht gegeben, nachdem diese der Linkspartei vorwarfen, falsche Behauptungen verbreitet zu haben. Der Streit begann, als ein Politiker der Linken behauptete, AfD-Mitglieder hätten während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome verspottet. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun Teile einer mit dem Vorwurf verbundenen Pressemitteilung untersagt.

Der Konflikt eskalierte im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn vorwarf, AfD-Abgeordnete hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Die AfD wies die Vorwürfe zurück, und 13 ihrer Abgeordneten erwirkten später eine einstweilige Verfügung gegen die Linkspartei wegen umstrittenener Passagen in einer Pressemitteilung.

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Ein früherer Antrag, die Äußerungen zu blockieren, war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und urteilte, die Linkspartei habe ihre Behauptungen nicht beweisen können. Die Richter verwiesen auf fehlende Zeugen und äußerten Zweifel an der Wahrheit der Vorwürfe.

Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Es stellte fest, dass die AfD-Abgeordneten in ihren Persönlichkeitsrechten durch die Äußerungen der Linkspartei rechtswidrig verletzt worden seien. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“, während der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult das Urteil als Bestätigung wertete.

Den beiden Bezirksverbänden der Linkspartei ist es nun untersagt, Teile der Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Die Richter bestätigten damit, dass den ursprünglichen Vorwürfen ausreichende Belege fehlten. Das Urteil setzt eine Grenze, wie weit politische Kritik gehen darf, bevor sie ehrverletzend wird.

Quelle