08 February 2026, 21:01

Gericht stoppt aggressive Rabattwerbung für rezeptfreie Medikamente bei Online-Apotheken

Ein Plakat mit Text über Arzneimittelpreisunterschiede im Jahr 2022, darunter einige Flaschen und eine Spritze.

Gericht stoppt aggressive Rabattwerbung für rezeptfreie Medikamente bei Online-Apotheken

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Werbung für rezeptfreie Medikamente (OTC) durch Apotheken stärker eingeschränkt. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass aggressive Rabattaktionen des Online-Versandhändlers Apo.com, auch bekannt als DocMorris, rechtswidrig seien. Der Fall wirft Fragen auf, wie Preisnachlässe auf Arzneimittel das Kaufverhalten der Verbraucher beeinflussen könnten.

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Der Streit begann im Herbst vergangenen Jahres, als die Apothekerkammer Nordrhein eine Abmahnung gegen Apo.com aussprach. Die Kammer kritisierte das Verkaufsmodell der Online-Apotheke auf ihrem Marktplatz und argumentierte, es verstoße gegen deutsche Apothekenvorschriften. Am 8. Dezember gab das Landgericht Karlsruhe der Kammer recht und untersagte das Modell aufgrund des Apothekenrechts. DocMorris behält jedoch das Recht, vor ein höheres Gericht zu ziehen.

Das Landgericht Frankfurt prüfte später die Werbestrategien von Apo.com, insbesondere die auffällige Bewerbung von Ersparnissen. Die Richter urteilten, dass es sich dabei nicht um neutrale Preisdarstellungen handele, sondern um gezielte Verkaufsförderung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass groß herausgestellte Rabatte Kunden in die Irre führen könnten, indem sie sie davon ablenkten, zu hinterfragen, ob ein Medikament tatsächlich notwendig sei.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) unterstrich diese Position und erklärte, dass EU-Mitgliedstaaten Werbung unterbinden müssten, die zum Missbrauch rezeptfreier Arzneimittel anreize. Der EuGH betonte, dass Medikamente sich von gewöhnlichen Konsumgütern unterschieden, da sie bei falscher Einnahme gesundheitliche Risiken bergen könnten. Zwar dürfen Apotheken die Preise für OTC-Produkte frei gestalten, doch aggressive Marketingmethoden oder auffällige optische Hervorhebungen von Rabatten seien unzulässig.

Das Urteil deutet darauf hin, dass auch traditionelle deutsche Apotheken mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, sollten sie ähnliche Werbestrategien anwenden. Ziel der Entscheidung ist es, sicherzustellen, dass Verbraucher informierte Entscheidungen über Medikamente treffen – und sich nicht von Rabattaktionen leiten lassen.

Die richterliche Entscheidung begrenzt somit die Art und Weise, wie Apotheken rezeptfreie Medikamente bewerben dürfen, selbst wenn sie diese zu reduzierten Preisen anbieten. Das Geschäftsmodell von Apo.com wurde gestoppt, und das Urteil setzt einen Präzedenzfall für andere Händler. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Verhinderung von Werbung, die zu unnötigem oder unsicherem Medikamentenkonsum führen könnte.