17 June 2026, 17:15

Halle (Saale) modernisiert Bebauungsplan für den Weinberg Campus bis 2026

Mehr Produktion und klare Lärmschutz: Halle präsentiert neue Pläne für den Weinberg Campus

Halle (Saale) modernisiert Bebauungsplan für den Weinberg Campus bis 2026

Die Stadtverwaltung von Halle (Saale) aktualisiert den Bebauungsplan für den Technologiepark Weinberg Campus. Die Änderungen sollen das Gebiet modernisieren und seine Wettbewerbsfähigkeit sichern. Der derzeitige Plan, der seit 1998 gilt, entspricht nicht mehr den heutigen Bau-, Planungs- und Immissionsschutzvorschriften.

Die Überarbeitungen betreffen zwei angrenzende Kernbereiche mit einer Gesamtfläche von etwa 26,2 Hektar, die bisher vor allem für Forschung und Verwaltung vorgesehen waren. Zudem wird ein fünf Hektar großes Gelände südlich der Blücherstraße neu ausgewiesen und vermarktet, nachdem die Stadt das Grundstück 2025 zurückerworben hat, nachdem ein Investor sein Engagement zurückzog.

Laut dem überarbeiteten Plan wird die produktionstechnische Nutzung im Zusammenhang mit Forschung ausdrücklich erlaubt. Dadurch können Unternehmen expandieren, ohne ihren Standort wechseln zu müssen. Die maximale Gebäudehöhe wird festgesetzt, um den Charakter des Gebiets zu bewahren; die genauen Vorgaben sollen später finalisiert werden.

Im Bebauungsplan werden flächenbezogene Emissionsgrenzwerte für den Lärmschutz rechtlich verankert. Dies gibt Unternehmen Planungssicherheit und schützt gleichzeitig die Rechte der Anwohner. Großflächiger Einzelhandel wird ausgeschlossen – dies folgt der Ablehnung eines 1.900 Quadratmeter großen Supermarktprojekts im Jahr 2018.

Die Stadt betont, dass das Verfahren die kommunalen Finanzen nicht belasten werde. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken innerhalb des Plans sollen die Kosten decken. Der Stadtrat stimmt am 24. Juni 2026 über die Veröffentlichung des Entwurfes der Planänderungen ab.

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Der aktualisierte Bebauungsplan zielt darauf ab, den Weinberg Campus wettbewerbsfähig zu halten. Er führt klarere Regelungen zu Gebäudehöhen, Lärmemissionen und Flächennutzung ein. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung des Entwurfs liegt nun beim Stadtrat.

Quelle