Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der Vorschlag, der am 8. Mai im Bundesrat beraten werden soll, fällt auf ein symbolträchtiges Datum – den Tag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus. Bei Annahme würde das Gesetz neue Strafbestimmungen im Rahmen der bestehenden Hasskriminalitätsgesetze einführen.
Der Entwurf richtet sich gegen Parolen und Darstellungen, die Israels Existenz ablehnen oder zu seiner Vernichtung aufrufen. Wer sich schuldig macht, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Bisher sind solche Äußerungen in Deutschland nicht strafbar.
Um eine zu weite Auslegung zu vermeiden, sieht der Entwurf Ausnahmen vor. Ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen, würden nicht verfolgt. Auch die politische Forderung nach einer "Ein-Staaten-Lösung" bliebe straffrei.
Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, geht es zur weiteren Debatte in den Bundestag. Die neue Regelung würde als Absatz 4 in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs aufgenommen.
Ziel des Entwurfs ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, indem die Leugnung von Israels Existenzrecht als Straftatbestand behandelt wird. Die Entscheidung des Bundesrats am 8. Mai wird zeigen, ob das Gesetz in die nächste Phase gelangt. Bei Verabschiedung wäre dies eine bedeutende Veränderung im Umgang mit israelbezogener Hetze vor Gericht.






