Mordprozess: Angeklagter soll Geschäftspartner kaltblütig erschossen haben
Laila BienMordprozess: Angeklagter soll Geschäftspartner kaltblütig erschossen haben
Ein 51-jähriger Mann steht wegen der tödlichen Erschießung seines Geschäftspartners im April 2023 vor Gericht. Wie das Gericht hörte, wurde das Opfer durch drei Schüsse getötet; die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat als kaltblütig und vorsätzlich. Das Urteil soll am Mittwochnachmittag verkündet werden.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Streit über Auslandsinvestitionen, den der Angeklagte als Auslöser für eine plötzliche, impulsive Reaktion darstellte. Er behauptete, die Schüsse seien eine "Kurzschlusshandlung" gewesen und kein geplanter Gewaltakt. Das Gericht lehnte jedoch einen früheren Antrag auf vollständige Einstellung des Verfahrens ab.
Die Staatsanwältin forderte eine 15-jährige Haftstrafe und stufte die Tat als hinrichtungsartigen Mord ein. Der Anwalt der Opferfamilie unterstützte diese Position und bestand auf eine Verurteilung wegen Mordes – angesichts der geplanten und skrupellosen Vorgehensweise.
Demgegenüber beantragte die Verteidigung zunächst eine mildere Strafe von fünf Jahren, korrigierte die Forderung später jedoch auf maximal zehn Jahre wegen vorsätzlicher Tötung. Die Argumentation spiegelte wider, wie unterschiedlich die Tat bewertet wird: als impulsive Handlung oder als kalkulierter Akt.
Nun liegt der Fall in den Händen der Richter, die am Mittwoch ihr Urteil fällen werden. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Angeklagte wegen Mordes oder des geringeren Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung verurteilt wird. Die mögliche Strafhöhe reicht von fünf Jahren bis zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe.






