Neue EU-Regel: Ab Juni muss ein "Stornieren"-Button auf Websites erscheinen
Laila BienNeue EU-Regel: Ab Juni muss ein "Stornieren"-Button auf Websites erscheinen
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Stornierung von Online-Verträgen in Deutschland. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Stornieren“-Button anzeigen. Dies gilt für alle Online-Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen.
Die Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, deren Umsetzung jedoch von den nationalen Gesetzen der Mitgliedsstaaten abhängt. Deutschland hat die Regelung bereits in nationales Recht umgesetzt und macht den Button damit für alle betroffenen Verträge verpflichtend. Die Neuerung ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware gilt.
Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Bestell- oder Vertragsabschlussprozess. Verbraucher:innen, die ihn nutzen, müssen umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die neue Regelung tritt am 19. Juni in Kraft und schafft damit einen standardisierten Weg für Verbraucher:innen, Online-Verträge zu kündigen. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in eigenes Recht überführen, bevor sie dort Anwendung findet.






