Neue Verkehrsregeln für Radfahrer: Strengere Strafen und lokale Vorschriften ab 2026
Raphaela HermighausenNeue Verkehrsregeln für Radfahrer: Strengere Strafen und lokale Vorschriften ab 2026
Radfahrer in Deutschland müssen sich künftig an klarere, aber strengere Verkehrsregeln halten – bei Tempoversöchßen in bestimmten Zonen drohen ihnen nun ähnliche Strafen wie Autofahrern. Zwar gelten allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen nicht für Fahrräder, doch in Tempo-30-Zonen und Fußgängerbereichen müssen auch sie die vorgeschriebenen Limits einhalten. Die Polizei konzentriert sich bei Kontrollen jedoch weiterhin vor allem auf schwerwiegendere Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten von Lichtzeichen.
In zehn Bundesländern sind zudem zusätzliche lokale Vorschriften in Kraft getreten, darunter Mindestabstände beim Überholen und Bußgelder für rücksichtsloses Verhalten.
Nach bundesweit geltenden Verkehrsregeln unterliegen Radfahrer zwar nicht den standardmäßigen Geschwindigkeitsbegrenzungen – etwa an Ortseingängen –, in ausgewiesenen Tempo-30-Zonen oder Fußgängerbereichen müssen sie jedoch die dortigen Limits beachten. Bei Überschreitungen drohen ihnen dieselben Strafen wie Kraftfahrern.
Tempokontrollen bei Radfahrern sind zwar selten, aber im Rahmen von Polizeikontrollen möglich. Da die meisten Fahrräder kein Kennzeichen tragen, können Beamte Verstöße nur nach einer direkten Kontrolle ahnden. Schnellere E-Bikes (S-Pedelecs) mit mehr als 25 km/h bilden hier eine Ausnahme: Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen und werden rechtlich wie Mofas behandelt.
Über die Geschwindigkeitsregeln hinaus müssen Radfahrer auf engen Straßen oder bei starkem Verkehr hintereinander fahren, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Normalerweise dürfen sie auch nebeneinander fahren – vorausgesetzt, sie blockieren den Verkehr nicht. Höhere Geschwindigkeiten erhöhen jedoch das Risiko, da die Reaktionszeit bei plötzlichen Hindernissen oder Gefahren sinkt.
Seit März 2026 haben zehn Bundesländer – darunter Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen – verschärfte lokale Regelungen eingeführt. Dazu zählen Bußgelder von 60 bis 100 Euro für das Überfahren roter Ampeln, 70 Euro für Hands-frei-Fahren und 80 Euro für gefährliches Überholen. In einigen Regionen wie Berlin ist Radfahren auf Gehwegen komplett verboten, während andere Bundesländer einen Mindestabstand von 1,5 Metern für überholende Fahrzeuge vorschreiben – und zwar bei Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, indem Radfahrer stärker in die Pflicht genommen werden. Zwar sind Geschwindigkeitsüberschreitungen schwerer zu ahnden, in eingeschränkten Zonen gelten jedoch dieselben Strafen wie für Autofahrer. Gleichzeitig zielen die lokalen Regelungen mit klaren Bußgeldern und Vorgaben auf gefährliches Verhalten ab – wobei die genauen Bestimmungen je nach Bundesland variieren.






