Rüsselsheim diskutiert drastische Änderungen bei Grundsteuer-Hebesätzen bis 2025
Raphaela HermighausenRüsselsheim diskutiert drastische Änderungen bei Grundsteuer-Hebesätzen bis 2025
Der Stadtrat von Rüsselsheim wird in Kürze über Änderungen der örtlichen Hebesätze für die Grundsteuer abstimmen. Die Anpassungen folgen der bevorstehenden Grundsteuerreform in Hessen, die 2025 in Kraft treten soll. Die Stadtverwaltung strebt an, die Reform haushaltsneutral umzusetzen, um die Einnahmen des Stadthaushalts nicht zu beeinträchtigen.
Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A liegt bei 680 Prozent, doch der Rat plant, ihn auf 650 Prozent zu senken. Eine weitreichendere Entscheidung betrifft die Grundsteuer B, die derzeit bei 800 Prozent liegt – und damit höher ist als in benachbarten Städten wie Hanau (595 Prozent), Gießen (600 Prozent), Bad Homburg (690 Prozent) oder Marburg (390 Prozent).
Die Landesregierung schlägt vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 830 Prozent anzuheben. Stadtvertreter warnen jedoch, dass ein Satz von 900 Prozent notwendig sein könnte, um die bisherigen Einnahmen zu halten. Der Rat wird die neu bewerteten Grundstückswerte Anfang 2025 prüfen und die Sätze gegebenenfalls rückwirkend anpassen.
Die endgültige Abstimmung über die neue Hebesatzverordnung findet während der Ratssitzung am 12. Dezember statt. Das Ergebnis wird entscheiden, ob der Satz für die Grundsteuer B auf 830 oder 900 Prozent steigt.
Die Entscheidung wird die Grundsteuerstruktur Rüsselsheims ab 2025 prägen. Falls die neuen Hebesätze beschlossen werden, kommen sie auf Basis aktualisierter Bewertungen zur Anwendung – mit möglichen rückwirkenden Anpassungen im ersten Quartal. Die Beschlussfassung des Rates am 12. Dezember wird die endgültigen Sätze festlegen.






