28 June 2026, 02:23

Sparkasse muss 220.000 Euro ersetzen – Karte wurde vor Erhalt gestohlen

OLG Frankfurt: Bank haftet für Diebstahl von EC-Karte in Transit

Sparkasse muss 220.000 Euro ersetzen – Karte wurde vor Erhalt gestohlen

Ein Frankfurter Gericht hat entschieden, dass die Sparkasse einem Kunden Schadensersatz leisten muss, nachdem fast 220.000 Euro von dessen Konto gestohlen wurden – noch bevor er seine Girokarte überhaupt erhalten hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte die Bank für die Verluste haftbar, die durch 210 nicht autorisierte Abbuchungen zwischen Juni und August 2019 entstanden waren.

Der Kläger hatte Ende Juni 2019 ein neues Girokonto bei der Sparkasse eröffnet und fast 300.000 Euro darauf eingezahlt. Die Bank schickte die dazugehörige Girokarte per Post an seine Frankfurter Adresse. Doch bevor die Karte bei ihm eintraf, hoben zwei unbekannte Personen damit in zahlreichen Transaktionen über zwei Monate hinweg 220.000 Euro ab.

Erst nach seiner Rückkehr aus dem Ausland bemerkte der Kunde den Diebstahl und ließ das Konto umgehend sperren. Die Sparkasse erstattete zunächst einen Teil des Schadens, verweigerte jedoch die Rückerstattung der verbleibenden 66.000 Euro. Ein Landgericht wies die Klage zunächst ab, doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hob dieses Urteil auf.

Die Richter urteilten, dass die Bank die volle Verantwortung tragen müsse, da die Karte während des Versands abhandengekommen sei. Der Kläger habe keine Pflicht zur Sicherung der Karte verletzen können, da er sie nie in Besitz genommen habe, hieß es in der Begründung. Zudem sei die gesetzliche Haftungsregelung abschließend, und dem Kunden sei keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

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Die Sparkasse wurde verurteilt, den vollen gestohlenen Betrag zu ersetzen. Die Bank behält sich vor, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtliche Verpflichtung von Banken, Kundengelder abzusichern, wenn Karten während der Zustellung verloren gehen.

Quelle