30 May 2026, 14:24

Steuerregeln für Hünfelder Vereine: Was Ehrenamtliche 2026 wissen müssen

Ehrenamtliches Informationsabend in Hünfeld - Interessante Reise durch die Vereinsbuchhaltung

Steuerregeln für Hünfelder Vereine: Was Ehrenamtliche 2026 wissen müssen

Hünfelds fünfter jährlicher Ehrenamts-Infoabend im Lokomotivschuppen

In Hünfeld fand im Lokomotivschuppen der fünfte jährliche Informationsabend für Ehrenamtliche statt. Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung standen die Steuerregeln für gemeinnützige Vereine – mit einem Hauptvortrag der Steuerberaterin Sandra Oechler. In der 90-minütigen Session wurden zentrale finanzielle und rechtliche Aspekte für Vereine behandelt.

Sandra Oechler, staatlich geprüfte Steuerberaterin, referierte über die Buchführung in gemeinnützigen Organisationen. Sie betonte, wie wichtig die Trennung der Vereinstätigkeiten in ideelle und wirtschaftliche Bereiche ist. Zudem warnte Oechler vor typischen Steuerfallen, etwa der zweckfremden Verwendung von Mitteln oder Abweichungen vom satzungsgemäßen Zweck.

Für gemeinnützige Vereine gelten seit Jahresbeginn aktualisierte Finanzgrenzen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro pro Jahr. Auch die Ehrenamtspauschale wurde auf 960 Euro jährlich angehoben. Zudem unterliegen Vereine nur dann der Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten, wenn ihr Jahresumsatz 50.000 Euro übersteigt.

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Den Abschluss des Abends bildete Julia Schröder, die den Treffpunkt Aktiv sowie die Ehrenamtsbörse des Landkreises vorstellte. Die Teilnehmer erhielten einen Überblick über lokale Engagemöglichkeiten in der Gemeinschaftsarbeit.

Die Veranstaltung bot klare Orientierungshilfen zur steuerlichen Compliance für gemeinnützige Vereine. Die angepassten Freibeträge und Umsatzregelungen werden ab 2026 die Finanzplanung der Organisationen beeinflussen. Die Organisatoren planen, den jährlichen Infoabend für Ehrenamtliche auch künftig anzubieten.

Quelle