Testzentrum verliert Prozess um 95.000 Euro wegen unzulässiger Speichel-Schnelltests
Laila BienTestzentrum verliert Prozess um 95.000 Euro wegen unzulässiger Speichel-Schnelltests
Ein Testzentrum in Bayern hat einen Rechtsstreit um die Rückforderung von 95.000 Euro verloren, nachdem es nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber trotz der Behauptung, von der Ungültigkeit der Tests nichts gewusst zu haben, gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen habe. Der Streit begann, nachdem das Zentrum Zahlungen für Leistungen erhalten hatte, die später als unzulässig eingestuft wurden.
Das Testzentrum war im Dezember 2021 im Auftrag des Landratsamts Dachau eröffnet worden. Von Anfang an setzte es auf einen Speicheltest (AT088/21), der keine offizielle Zulassung besaß. Dennoch erhielt der Betreiber 95.000 Euro für Tests, die bis März 2022 durchgeführt wurden.
Im März 2022 meldete sich der Betreiber bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an und verpflichtete sich, die Richtlinien der KBV-LE einzuhalten. Dennoch wurden die nicht zugelassenen Tests bis Mitte 2022 weiterverwendet. Die KV widerrief im August 2023 den Bewilligungsbescheid, strich die Servicegebühren und Materialkosten auf 0,00 Euro und forderte die vollständige Rückzahlung der Gelder.
Der Betreiber klagte gegen die Entscheidung und argumentierte, ihm sei die Ungültigkeit der Tests nicht bekannt gewesen. Doch das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und stellte klar, dass der Einsatz nicht zugelassener Testkits automatisch den Anspruch auf Vergütung entfallen lasse. Zudem machte das Gericht den Betreiber für die Überprüfung der Testzulassungen und die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich.
Mit dem Urteil steht fest, dass der Betreiber die 95.000 Euro zurückerstatten muss. Der Fall unterstreicht die rechtliche Verpflichtung, sicherzustellen, dass alle Testmaterialien vor ihrer Verwendung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bisher wurden keine weiteren Rechtsmittel angekündigt.






