17 June 2026, 19:46

Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – warum die FSK nein sagt

Verbot vor der Veröffentlichung: Deutschland lehnt Krimi-Film über Migranten ab

Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – warum die FSK nein sagt

Uwe Bolls neuer Film Citizen Vigilante in Deutschland verboten

Der jüngste Film von Uwe Boll, Citizen Vigilante, darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte dem Streifen eine Altersfreigabe – was einem de facto Verbot der Verbreitung in Kinos, im Fernsehen, auf Streaming-Plattformen und bei großen Händlern gleichkommt. Boll hat sich nun gegen diese Entscheidung ausgesprochen und sie als politisch motiviert bezeichnet.

Der Film erzählt die Geschichte von Armie Hammer in der Rolle des Sanders, eines Mannes, der das Gesetz selbst in die Hand nimmt, um gegen Kriminelle vorzugehen. Boll erklärt, die Handlung sei von realen Kriminalfällen in Deutschland inspiriert und thematisiere allgemeine Sicherheitsfragen in Europa. Er argumentiert, die Gewaltdarstellungen in Citizen Vigilante seien nicht extremer als in etablierten Actionreihen wie John Wick oder The Equalizer, die in Deutschland ohne Einschränkungen gezeigt werden dürfen.

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Da die FSK den Film nicht freigegeben hat, darf er in Deutschland weder öffentlich vorgeführt noch verkauft werden. Boll vermutet, dass das Verbot mit der Darstellung von Gruppenvergewaltigern als junge Migranten zusammenhängt – eine Schilderung, die seiner Meinung nach mit Kriminalstatistiken übereinstimmt. Zudem verweist er auf steigende Zahlen bei schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung und Messerangriffen, bei denen Ausländer in aktuellen Erhebungen überproportional als Täter vertreten seien.

Ohne FSK-Einstufung bleibt Citizen Vigilante dem deutschen Publikum vorenthalten. Der Regisseur besteht darauf, dass die Gewaltszenen nicht drastischer seien als in anderen zugelassenen Actionfilmen. Im Mittelpunkt des Verbots stehen vielmehr die umstrittenen Themen des Films, die ihn in einer rechtlichen Grauzone zurücklassen.

Quelle