Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Frieder LachmannVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Vor dem Vorfall waren ihm bereits 38 solche Ausgänge gewährt worden. Die Justizvollzugsanstalt hatte ihn zuvor als nicht flucht- oder missbrauchsgefährdet eingestuft.
Benjamin F., der eine Haftstrafe wegen Mordes verbüßte, floh mit einem Motorrad. Während seiner Flucht besuchte er seine Mutter in Vöhrum. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, bevor er wieder gefasst werden konnte.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können verurteilte Mörder unter bestimmten Bedingungen Freigang erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gefangenen mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben, um für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen infrage zu kommen. Die Gefängnisse prüfen jeden Einzelfall, um das Risiko von Flucht oder Rückfall zu bewerten, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen kritisierte die Entscheidung, Benjamin F. solche Privilegien zu gewähren. Trotz der Flucht wurde er nach seiner Ergreifung wieder in Haft genommen. Der Vorfall wirft Fragen zur Bewertungspraxis für Hafturlaube auf. Benjamin F. befindet sich mittlerweile wieder in Untersuchungshaft. Die Regeln für die Gewährung von Lockerungen bei hochriskanten Häftlingen bleiben weiterhin umstritten.






