26 March 2026, 18:27

Antisemitismus-Vorwurf auf der documenta 15 führt zu historischem Gerichtsstreit

Ein Plakat mit einer Hand, die ein Schild mit der Aufschrift "Stoppen Sie den Kriminellen" hält, im Hintergrund eine Gruppe von Menschen mit Flaggen und zusätzlichem Text, der die Verwendung von menschlichem Haar befürwortet.

Antisemitismus-Vorwurf auf der documenta 15 führt zu historischem Gerichtsstreit

Der Rechtsstreit um ein mutmaßlich antisemitisches Kunstwerk auf der documenta 15 bleibt weiterhin ungelöst, nachdem die Veranstalter ein Vergleichsangebot abgelehnt haben. Die Klage einer Jüdin, die 1.500 Euro Schadensersatz fordert, hat bereits zum Rücktritt der Festival-Generaldirektorin geführt und eine breite Debatte über künstlerische Freiheit und Diskriminierung ausgelöst.

Die nächste Verhandlung ist für den 15. April angesetzt, wobei beide Seiten unnachgiebig bleiben. Im Mittelpunkt des Streits steht ein acht mal zwölf Meter großes Banner des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi, das während der documenta 15 ausgestellt war. Das Werk enthielt Darstellungen, die weithin als antisemitisch kritisiert wurden, darunter einen Schweinekopf mit einem Helm, auf dem "Mossad" stand. Nach öffentlichem Protest entschuldigte sich Taring Padi für die in Deutschland verursachte Empörung.

Die Klägerin, Bernadette Gottschalk, reichte eine Klage gegen die Veranstalter ein und argumentierte, das Kunstwerk habe ihr seelisches Leid zugefügt. Später schlug sie vor, die Forderung fallen zu lassen, falls die documenta eine offizielle Entschuldigung abgibt und 250 Euro an eine jüdische Organisation spendet. Die Festivalleitung lehnte das Angebot jedoch ab und besteht auf einer gerichtlichen Klärung, um die rechtlichen Grenzen zwischen künstlerischem Ausdruck und Schutz vor Diskriminierung zu definieren.

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Die Folgen des Konflikts sind schwerwiegend: Sabine Schormann, die Generaldirektorin der documenta, trat angesichts der massiven Kritik zurück, was den Ruf der Veranstaltung nachhaltig beschädigte. Deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit zugunsten von Antidiskriminierungsgesetzen entschieden, etwa im Fall des Oberlandesgerichts Dresden 2024, das den Der Schelm-Verlag als kriminelle Vereinigung einstufte, weil er NS-Propaganda verbreitete. Doch ein direktes rechtliches Präzedenzurteil zur Abwägung zwischen künstlerischer Freiheit und antisemitischen Bildmotiven in der bildenden Kunst fehlt – der Ausgang des Verfahrens bleibt daher ungewiss.

Da der Vergleich gescheitert ist, wird der Streit nun vor Gericht ausgetragen. Die nächste Verhandlung findet am 15. April statt. Ein Urteil könnte wegweisend dafür werden, wie deutsche Gerichte künftig Konflikte zwischen künstlerischer Freiheit und Diskriminierungsschutz bewerten. Die Entscheidung könnte auch Einfluss auf künftige Entscheidungen von Kultureinrichtungen bei der Präsentation umstrittenen Kunstwerke haben.

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