Gericht kippt Roger-Waters-Konzertverbot in Frankfurt nach Antisemitismus-Vorwürfen
Anton BlochGericht kippt Roger-Waters-Konzertverbot in Frankfurt nach Antisemitismus-Vorwürfen
Ein deutsches Gericht hat das Verbot des geplanten Konzerts von Roger Waters in Frankfurt aufgehoben. Die Entscheidung folgt auf wochenlange Kontroversen, nachdem lokale Behörden den für den 28. Mai vorgesehenen Auftritt abgesagt und den Pink-Floyd-Mitbegründer des Antisemitismus beschuldigt hatten. Der Fall hat die Debatten über Meinungsfreiheit und politisches Engagement in Deutschland neu entfacht.
Die Frankfurter Behörden hatten das Konzert zunächst untersagt und dabei auf Waters' "anhaltendes antiisraelisches Verhalten" sowie seine Unterstützung für die Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS) verwiesen. Zudem kritisierten sie seine Aufrufe an andere Künstler, ihre Auftritte in Israel abzusagen. Waters reichte daraufhin eine Eilklage ein, um gegen den Beschluss vorzugehen.
Das Frankfurter Gericht urteilte, dass das Konzert weder nationalsozialistische Verbrechen verherrliche noch der NS-Ideologie nahestehe. Diese Kehrtwende bedeutet einen weiteren Rückschlag für deutsche Behörden, die in der Vergangenheit wiederholt versucht haben, pro-palästinensische Aktivitäten einzuschränken. Die BDS-Kampagne selbst steht unter Beobachtung der Bundesbehörden, die sie als antisemitisch einstufen und ihre Aktivitäten überwachen.
Dutzende Kulturschaffende und über 35.000 Unterstützer hatten eine Petition unterzeichnet, die die Aufhebung des Verbots forderte. Gleichzeitig warfen Politiker Waters judenfeindliche Hetze vor und verbanden seine Kritik an der israelischen Politik mit den wachsenden Sorgen über steigenden Antisemitismus in Deutschland.
Mit der Gerichtsentscheidung kann Waters' Konzert wie geplant stattfinden. Sie unterstreicht zugleich die anhaltenden Spannungen zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und den Bemühungen der Regierung, bestimmte Formen politischen Aktivismus' einzudämmen. Deutsche Behörden hatten bereits zuvor BDS-nahe Veranstaltungen ins Visier genommen, darunter Festivals in Berlin, Hamburg und Leipzig – doch dieses Urteil schränkt ihre Möglichkeiten ein, solche Verbote durchzusetzen.






