BGH-Urteil verschärft Online-Werbung für Medikamente und belastet Apotheken
Frieder LachmannBGH-Urteil verschärft Online-Werbung für Medikamente und belastet Apotheken
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verschärft die Regeln für die Online-Werbung von Medikamenten. Die Richter stellten klar, dass Werbeverbote auch dann gelten, wenn Plattformen nicht einzelne Produkte, sondern ganze Arzneimittelkategorien bewerben. Gleichzeitig wächst für Apotheken das rechtliche Risiko, wenn sie mit digitalen Diensten kooperieren, die gegen diese Vorschriften verstoßen.
Im Mittelpunkt der aktuellen BGH-Entscheidung stand der Fall Bloomwell. Das Gericht betonte, dass die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente – ob namentlich oder über allgemeine Gesundheitshinweise – weiterhin verboten bleibt. Davon betroffen sind auch Plattformen wie DoktorABC, auf denen Patienten nach dem Ausfüllen von Online-Fragebögen Behandlungen auswählen. Solche Geschäftsmodelle verstoßen gegen geltendes Recht, unabhängig davon, ob sie einzelne Arzneimittel oder breitere Gesundheitslösungen bewerben.
Das Landgericht Berlin II erhöhte kürzlich den Druck, indem es urteilte, dass Apotheken, die Daten mit solchen Plattformen teilen, haftbar gemacht werden können. Die Richter wiesen darauf hin, dass Apotheken nicht mit Diensten zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken – dies untergräbt das Prinzip der freien Apothekenwahl.
Branchenverbände wie die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnen, dass Apotheken mit Klagen und sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen müssen, wenn sie Partnerplattformen nicht ausreichend prüfen. Aktuell ist Werbung für rezeptfreie Arzneimittel, Lifestyle-Produkte oder medizinisches Cannabis größtenteils unzulässig. Apotheken sind nun gezwungen, sich aktiv von nicht konformen Plattformen zu distanzieren – andernfalls drohen Konsequenzen.
Die Urteile stellen Apotheken vor klare Pflichten: Eine Zusammenarbeit mit Plattformen, die illegal verschreibungspflichtige Medikamente bewerben, ist unzulässig. Bei Verstößen riskieren sie rechtliche Sanktionen oder den Verlust ihrer Betriebsgenehmigung. Die Entscheidungen deuten zudem auf eine strengere Durchsetzung der langjährigen Werbeverbote im digitalen Gesundheitswesen hin.






