26 February 2026, 07:34

Briefwahl in Rüsselsheim: Diese Fristen müssen Wähler bis Februar 2025 beachten

Ein altes Dokument, wahrscheinlich eine Wahlurne, mit zwei Stempeln darauf und darauf geschriebenem Text.

Briefwahl in Rüsselsheim: Diese Fristen müssen Wähler bis Februar 2025 beachten

Bürger von Rüsselsheim am Main stimmen am 23. Februar 2025 bei der Bundestagswahl ab. In diesem Jahr ist die Frist für die Briefwahl kürzer als bei vorherigen Wahlen – wichtige Termine rücken bereits nah. Alle wahlberechtigten Einwohner erhalten eine Benachrichtigungskarte mit Angaben zu ihrem zugewiesenen Wahllokal.

Anträge auf Briefwahl müssen bis zum 18. Februar gestellt werden. Wahlberechtigte können den Antrag online, schriftlich oder persönlich einreichen. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, erhält ab dem 10. Februar die Unterlagen per Post oder kann sie im Wahlamt abholen.

Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis spätestens 18:00 Uhr am 23. Februar zurückgesandt sein. Sie können in die Briefkästen am Rathaus eingeworfen oder direkt im Wahlamt abgegeben werden. Verspätet eintreffende Stimmen werden nicht gezählt.

Am Wahltag selbst müssen Wähler, die vor Ort abstimmen, ihr zugewiesenes Wahllokal aufsuchen. Eine Abgabe von Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Durch die verkürzte Frist für die Briefwahl sind die Wähler aufgefordert, zügig zu handeln, um die Termine einzuhalten. Sowohl per Post verschickte als auch persönlich abgegebene Stimmzettel müssen bis 18:00 Uhr am 23. Februar im Wahlamt eingegangen sein, um gültig zu sein. Die Wahlbenachrichtigungen mit den Angaben zum Wahllokal werden den Berechtigten in den kommenden Wochen zugestellt.