Bundesregierung fördert Modernisierung kommunaler Schwimmbäder bis 2026
Laila BienBundesregierung fördert Modernisierung kommunaler Schwimmbäder bis 2026
Die deutsche Bundesregierung unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Schwimmbäder über das SKS-Programm zu modernisieren. Viele kommunale Einrichtungen sind veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards in Sachen Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Nun werden die Behörden aufgefordert, bis zum Stichtag 2026 Förderanträge zu stellen.
Schwimmbäder sind zentrale Begegnungsstätten in den Gemeinden – sie bieten Raum für Freizeit, Erholung, Fitness und Wettkampfsport. Doch jahrzehntelange Abnutzung hat zahlreiche Anlagen in einen desolaten Zustand versetzt, sodass sie weder sichere noch effiziente Dienstleistungen anbieten können.
Das SKS-Programm stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen bereit. In der Regel übernimmt der Bund bis zu 45 Prozent der Kosten, in finanziell schwachen Kommunen steigt der Förderanteil sogar auf 75 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 8 Millionen Euro, wobei jedes Projekt mindestens 250.000 Euro an Bundesmitteln erhalten muss, um für umfassende Modernisierungen infrage zu kommen.
Lokale Gliederungen wie die CDU Wabe-Schunter drängen auf zügiges Handeln. Sie fordern die Verantwortlichen auf, die Förderfähigkeit zu prüfen und bis zum 19. Juni 2026 digitale Projektkonzepte einzureichen. Ziel ist es, die Bäder langfristig funktionsfähig, inklusiv und umweltverträglich zu gestalten.
Die Frist für die Beantragung der Modernisierungsgelder läuft bis Mitte 2026. Erfolgreiche Antragsteller erhalten Zuschüsse, um ihre Anlagen barriereärmer und nachhaltiger zu machen. Mit den geplanten Aufwertungen sollen diese wichtigen Freizeitstätten für kommende Generationen erhalten bleiben.






