02 May 2026, 16:24

Erste digitale Abrechnung von Papierrezepten in Stuttgart gelingt

Ein Apothekenschrank voller verschiedener Schachteln und Behälter, die ordentlich aufgereiht sind.

Erste digitale Abrechnung von Papierrezepten in Stuttgart gelingt

Eine Apotheke in Stuttgart hat als erste Rezeptbelege auf Papier mit der AOK Baden-Württemberg über die Plattform Scanacs abgerechnet. Dies folgt den jüngsten Änderungen im Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Mit der Aktualisierung soll die Abrechnung von elektronischen und Papierrezepten in einem einheitlichen System vereinfacht werden.

Nach den neuen AVV-Regelungen müssen Apotheken nun ein standardisiertes Verfahren für die Abrechnung aller Rezepte nutzen. Sie können sich entscheiden, die Abrechnung selbst durchzuführen oder über eine Clearingstelle abzuwickeln – allerdings müssen sie sich für einen Abrechnungsmonat ausschließlich für eine der beiden Methoden entscheiden.

Scanacs hat seine Plattform angepasst, sodass Apotheken sowohl E-Rezepte als auch Papierrezepte innerhalb desselben Monats abrechnen können. E-Rezepte werden weiterhin über die Apo-TI-Schnittstelle direkt an Scanacs zur Rechnungsstellung übermittelt. Gleichzeitig können nun auch Papierrezepte, wie etwa die Muster-16-Formulare, über dasselbe System abgewickelt werden.

Im Januar rechnete eine Stuttgarter Apotheke erfolgreich Muster-16-Rezepte im Wert von über 80.000 Euro über Scanacs ab. Darunter befand sich auch ein einzelnes Hochpreisrezept mit einem Wert von mehr als 40.000 Euro. Scanacs-Geschäftsführer Frank Böhme bezeichnete dies als Meilenstein für das Unternehmen.

Bis zum Ende der Übergangsphase soll der Prozess zur Routine werden – ohne dass Apotheken zusätzliche Scanner installieren müssen. Immer mehr Apotheken zeigen Interesse an dem System, das durch seine Effizienz und den Verzicht auf zusätzlichen Arbeitsaufwand oder Abrechnungsbeschränkungen überzeugt.

Der aktualisierte AVV und die Lösung von Scanacs ermöglichen es Apotheken, alle Rezeptarten über ein einziges System abzuwickeln. Dadurch verringert sich der Aufwand, und separate Abrechnungsverfahren entfallen. Da es keine Beschränkungen bei der Abrechnungshäufigkeit gibt, gewinnt der Ansatz bei Apotheken in Baden-Württemberg zunehmend an Zuspruch.

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