17 March 2026, 16:32

EuGH-Urteil: Kirchenaustritt rechtfertigt keine Kündigung bei Caritas

Papier mit Text betitelt "Die Ursachen des Verfalls des christlichen Priesters oder eine unvoreingenommene Betrachtung der christlichen Religion" und eine Abbildung einer Kirche oder Kathedrale mit einem Turm und Buntglasfenstern unter einem tiefblauen Himmel mit einer untergehenden Sonne, die ein orangefarbenes Leuchten wirft.

Einzelner Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund für einen Kirchenjob - EuGH-Urteil: Kirchenaustritt rechtfertigt keine Kündigung bei Caritas

Eine Sozialarbeiterin in Deutschland wurde von ihrer Stelle bei Caritas, dem katholischen Wohlfahrtsverband, entlassen, nachdem sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Der Fall ist nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelandet, der entschied, dass allein der Kirchenaustritt kein ausreichender Grund für eine Kündigung sein dürfe. Die endgültige Entscheidung wird jedoch vom Bundesarbeitsgericht in Deutschland getroffen.

Die Frau, die als Schwangerschaftsberaterin tätig war, hatte die Kirche 2012 aus finanziellen Gründen verlassen – unter anderem wegen der Kirchensteuer und der Weigerung ihres Mannes, sich daran zu beteiligen. Trotz ihres Austritts blieb sie ihren persönlichen christlichen Werten verbunden.

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Caritas, das in Deutschland fast 771.000 Menschen beschäftigt, argumentierte, ihr Austritt verstoße gegen die Loyalitätspflicht. Die Organisation behauptete, die Kirchenmitgliedschaft sei für ihre Tätigkeit unerlässlich. Der EuGH sah jedoch keine Belege dafür, dass ihre Arbeit eine aktive Mitgliedschaft erforderte.

Der Gerichtshof urteilte, dass ein Kirchenaustritt nicht automatisch zu einer Kündigung führen dürfe. Eine Mitgliedschaft solle nur dann verpflichtend sein, wenn sie für die Stelle tatsächlich notwendig und sachlich gerechtfertigt sei. Je nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts könnte der Fall noch vor das Bundesverfassungsgericht gelangen.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie religiöse Organisationen mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft umgehen. Nun muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigung Bestand hat. Sollte Berufung eingelegt werden, könnte der Fall vor dem höchsten deutschen Verfassungsgericht endgültig geklärt werden.

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