Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Raphaela HermighausenGericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung zentraler Vorwürfe in einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Dem Magazin ist es damit verboten, zu behaupten, Ulmen habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie von seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für diese Anschuldigungen.
Ulmen hatte Der Spiegel zunächst im April vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Das Oberlandesgericht hat nun jedoch Teile dieses Urteils aufgehoben.
Zudem darf das Magazin nicht aus E-Mails Ulmens an seinen Verteidiger zitieren, da diese als Teil des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft wurden. Der Spiegel bleibt es jedoch gestattet, über Fernandes’ Vorwürfe wegen körperlicher Gewalt gegen Ulmen zu berichten.
Fernandes wirft Ulmen nicht nur die Erstellung der KI-generierten Videos vor, sondern auch, unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt zu haben, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten. Der Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt, unter anderem fordern Politiker wie die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang strengere Regeln gegen den Missbrauch von KI. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.
Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann, die damit eine sachlichere öffentliche Debatte über den Fall anstrebt. Gleichzeitig setzt es einen Präzedenzfall dafür, wie Gerichte künftig mit Deepfake-Vorwürfen und dem Schutz der Privatsphäre in der Medienberichterstattung umgehen.






