Hessen setzt Corona-Soforthilfen vorübergehend aus – Entlastung für Selbstständige und Kleinbetriebe
Frieder LachmannHessen setzt Corona-Soforthilfen vorübergehend aus – Entlastung für Selbstständige und Kleinbetriebe
Das hessische Wirtschaftsministerium hat eine vorübergehende Aussetzung der Meldeverfahren für COVID-19-Soforthilfen verhängt. Von dieser Maßnahme betroffen sind Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die weiterhin mit den pandemiebedingten Herausforderungen kämpfen. Minister Kaweh Mansoori kündigte die Regelung nach Absprache mit Branchenverbänden und betroffenen Beschäftigten an.
Während des Moratoriums ruhen alle laufenden Fristen sowie neue Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Corona-Soforthilfeprogramm. Unternehmen und Selbstständige, die in diese Verfahren eingebunden sind, müssen in dieser Phase keine weiteren Schritte einleiten. Das Ministerium beabsichtigt, in dieser Zeit die in jüngsten Konsultationen aufgeworfenen Fragen und Anregungen zu prüfen.
Minister Mansoori arbeitet daran, rechtlich zulässige Wege für zusätzliche Entlastungen zu finden. Ziel ist es, eine faire Lösung zu gewährleisten – sollten sich verfahrensrechtliche Änderungen ergeben, werden alle Fälle neu bewertet. Die Bagatellgrenze für die Soforthilfen wurde bereits von 500 auf 1.000 Euro angehoben.
Das Ministerium hatte zuvor bereits verschiedene Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, darunter zinsgünstige Kredite über die KfW, Zuschüsse im Rahmen des Hessischen Soforthilfeprogramms, Steuerstundungen sowie Erleichterungen bei den Sozialabgaben. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, werden aktualisierte Informationen und gegebenenfalls neue Fristen bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der Prüfung werden vom Ministerium öffentlich und transparent kommuniziert. Weitere Details zu den nächsten Schritten folgen unmittelbar nach Abschluss der Evaluation. Betroffene Unternehmen und Selbstständige erhalten klare Handlungsanweisungen zu möglichen Änderungen im Entlastungsverfahren.