Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als bisher
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Die geplante Änderung soll den Mordparagraphen erweitern, sodass auch Fälle erfasst werden, in denen Opfer ausschließlich wegen ihres Frauseins zum Ziel werden. Bisher werden solche Taten mitunter nur als Totschlag gewertet – mit deutlich milderen Strafen und garantierter Entlassung nach Verbüßung der Haftstrafe.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven bereits als Mord geahndet werden. Dennoch enden einige Verfahren mit Totschlagsverurteilungen, die kürzere Haftzeiten nach sich ziehen. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem geschlechtsspezifische Beweggründe explizit als Mordmerkmal definiert werden.
Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist im deutschen Strafrecht von zentraler Bedeutung: Nur bei Mord sind lebenslange Freiheitsstrafen möglich, während Totschlag mit festen Haftzeiten und späterer Entlassung geahndet wird. Wird die Reform verabschiedet, müsste ein Täter, der eine Frau allein wegen ihres Geschlechts tötet, automatisch wegen Mordes angeklagt werden.
Die Bundesregierung argumentiert, die Neuregelung bringe mehr Rechtssicherheit. Sie folgt wachsenden Forderungen, sogenannte Feminizide – also Tötungen, die durch das Geschlecht des Opfers motiviert sind – als eigenständiges und besonders schweres Verbrechen anzuerkennen und zu verfolgen. Die geplante Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass geschlechterbasierte Gewalt nicht länger als „minder schwerer“ Totschlag eingestuft wird. Der Reformvorschlag wird nun im Bundestag weiter beraten.






