24 March 2026, 02:27

Imbissbesitzer zahlt 44.000 Euro Strafe für Lohnbetrug und Ausbeutung

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Imbissbesitzer zahlt 44.000 Euro Strafe für Lohnbetrug und Ausbeutung

Ein 42-jähriger Imbissbudenbesitzer aus Kelsterbach wurde mit einer Strafe von knapp 44.000 Euro belegt, weil er Mitarbeiter unterbezahlte und gegen Arbeitsgesetze verstieß. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt verhängte die Geldbuße, nachdem sie Lohnbetrug und illegale Arbeitsbedingungen in dem Restaurant aufgedeckt hatte. Drei vietnamesische Angestellte arbeiteten dort ohne gültige Papiere und erhielten deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Besitzer seinen drei Mitarbeitern innerhalb von sechs Monaten fast 12.400 Euro an Lohn vorenthalten hatte. Statt des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde erhielten die Beschäftigten teilweise nur 6,40 Euro. Zudem berichteten sie von langen Arbeitszeiten ohne freie Tage.

Der Arbeitgeber hatte seine Angestellten weder bei der Sozialversicherung angemeldet noch die vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden übermittelt. Der Strafbefehl umfasste eine Geldstrafe von 3.600 Euro – berechnet nach 90 Tagessätzen zu je 40 Euro – wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt und Lohnvorenthaltung.

Der Fall steht im Zusammenhang mit einer bundesweiten Verschärfung der Kontrollen gegen Lohnverstöße. Zwischen 2023 und 2025 deckten Zollfahnder im Rahmen finanzieller Prüfungen rund 45.000 Fälle von Mindestlohnverstößen und Meldepflichtverletzungen auf. Allein 2023 wurden 15.200 Verstöße registriert, in den Folgejahren lagen die Zahlen ähnlich hoch.

Die Strafe von knapp 44.000 Euro wurde nach verwaltungsrechtlichen Verfahren wegen mehrfacher Verstöße verhängt. Die Mitarbeiter, die über keine gültigen Arbeitserlaubnisse verfügten, blieben unterbezahlt und rechtlos. Die Behörden überwachen weiterhin die Einhaltung der Arbeitsgesetze im gesamten Land.

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