Lufthansa schlägt neues Deal zu Pilot-Pensionen vor - Lufthansa-Streiks: Warum Piloten gegen die Rentenreform kämpfen
Lufthansa drängt auf Reform der Pilotenrente – Streiks nach Streichung von Überbrückungszahlungen
Die Lufthansa will die betriebliche Altersvorsorge für ihre Piloten reformieren und die bisherigen Überbrückungszahlungen für den vorzeitigen Ruhestand abschaffen. Nach Angaben der Airline könnte diese Maßnahme die Gesamtrenten um bis zu 50 Prozent erhöhen. Doch der Vorstoß hat bereits zu Streiks geführt: Vergangene Woche fielen Hundert Flüge aus, nachdem die Pilotengewerkschaft den Plan scharf zurückgewiesen hatte.
Bisher erhalten Piloten, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren in den Ruhestand gehen, Überbrückungsgelder, bis sie Anspruch auf die staatliche Rente haben. Die Lufthansa argumentiert jedoch, dass viele dieser Zahlungen ungenutzt bleiben, weil die meisten Piloten ohnehin bis 65 weiterfliegen. Das Unternehmen will die freiwerdenden Mittel stattdessen in die Hauptrentenkasse umschichten.
Als Vorbild nennt die Airline die integrierten Rentensysteme von KLM und British Airways, die ohne separate Frühverrentungsregelungen auskommen. Lufthansa zufolge ermöglichen diese Modelle kostenneutrale Verbesserungen der Gesamtbezüge. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) lehnt die Pläne jedoch ab – es kam bereits zu zwei Streikwellen.
Lufthansa sieht in ihrem Reformkonzept eine Übergangsregelung vor: Piloten, die kurz vor dem Bezug der Überbrückungsrente stehen, sollen diese weiterhin erhalten. Doch die Gewerkschaft bleibt skeptisch und warnt, dass einige Piloten durch die Änderungen benachteiligt werden könnten. Konkrete Details dazu, wie sich die Systeme von KLM oder British Airways auf die Renten ihrer Piloten auswirken, liegen nicht vor.
Der Konflikt hat bereits zu massiven Reisebeeinträchtigungen geführt: Allein vergangene Woche mussten Hundert Flüge gestrichen werden. Sollte der Lufthansa-Plan umgesetzt werden, würde das Rentensystem der Airline künftig aus einer einzigen, integrierten Säule bestehen. Piloten, die kurz vor dem Ruhestand stehen, behielten zwar ihre Überbrückungszahlungen – für künftige Rentner gälte jedoch ausschließlich die reformierte Regelung.






