Migros zieht Tegut vom Markt zurück – Edeka übernimmt 200 Filialen
Raphaela HermighausenAldi Nord ebenfalls interessiert an einigen Tegut-Filialen - Migros zieht Tegut vom Markt zurück – Edeka übernimmt 200 Filialen
Deutschlands Supermarktlandschaft steht vor einem Umbruch: Migros zieht sich mit Tegut vom Markt zurück
Die deutsche Supermarktbranche steht vor einer grundlegenden Veränderung, da Migros, der Eigentümer der Kette Tegut, seinen Rückzug aus dem Markt vorbereitet. Der Schweizer Handelskonzern hat angekündigt, rund 200 der insgesamt 340 Tegut-Filialen an Edeka zu verkaufen. Für die verbleibenden Standorte zeigen weitere große Handelsketten Interesse. Damit endet die Ära der Marke Tegut, die über ihr ursprüngliches Stammland Hessen hinaus in mehreren Bundesländern präsent ist.
Migros bestätigte, sich komplett aus Deutschland zurückzuziehen – eine Entscheidung, die unter den Konkurrenten einen Wettlauf um die attraktiven Standorte ausgelöst hat. Edeka geht als Hauptkäufer hervor und übernimmt den größten Teil des Tegut-Filialnetzes. Die Marke selbst wird jedoch nach Abschluss des Verkaufs vom Markt verschwinden.
Auch andere Händler haben Teile der Kette im Visier: Rewe verhandelt über die Übernahme der zweitgrößten Filialgruppe, während Aldi Nord die Übernahme einer einstelligen Anzahl von Standorten prüft. Das starke Interesse unterstreicht den strategischen Wert der gut etablierten Tegut-Märkte.
Doch die Deals könnten auf kartellrechtliche Hürden stoßen. Der Wettbewerbsrechtler Rupprecht Podszun warnt, dass das Bundeskartellamt eingreifen könnte. Da Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz Gruppe den Markt bereits dominieren, könnte eine weitere Konzentration Bedenken wegen eingeschränkten Wettbewerbs wecken.
Der Verkauf der Tegut-Filialen wird die Besitzverhältnisse im deutschen Lebensmitteleinzelhandel neu ordnen. Falls genehmigt, würde Edeka seine Marktpräsenz ausbauen, während auch Rewe und Aldi Nord ihre Positionen festigen könnten. Das endgültige Ergebnis hängt davon ab, ob die Aufsichtsbehörden die Transaktionen unter den geltenden Wettbewerbsregeln zulassen.