24 April 2026, 10:33

Neu-Isenburg testet Tempo 30: Bürgerfeedback entscheidet über Zukunft der Frankfurter Straße

Geschwindigkeitsbegrenzungsschild an der Seite einer Straße mit umgebenem Gras, Strommasten, einem Zaun, Häusern, Bäumen und einem bewölkten Himmel.

Neu-Isenburg testet Tempo 30: Bürgerfeedback entscheidet über Zukunft der Frankfurter Straße

Testphase mit Tempo 30 auf der Frankfurter Straße in Neu-Isenburg: Stadt sammelt Bürgerfeedback

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Seit November 2022 gilt auf der Frankfurter Straße in Neu-Isenburg eine testweise Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Nun bereitet die Stadt die Erfassung von Rückmeldungen aus der Bevölkerung vor, um die Auswirkungen der Maßnahme zu bewerten. Ab dem 12. Juli 2023 startet dazu eine Umfrage – der nächste Schritt in der Evaluation des Modellversuchs.

An der Befragung beteiligt werden Anwohnerinnen und Anwohner zwischen Friedhofstraße/Carl-Ulrich-Straße und Friedensallee. Die Fragebögen werden per Post verschickt, alternativ kann man online antworten. Die Stadt möchte wissen, wie die Menschen die verlangsamte Zone wahrnehmen, welche Erfahrungen sie mit dem städtischen Raum machen und ob sich das Mobilitätsverhalten von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern verändert hat.

Neben den Bürgerstimmen fließen auch Unfallzahlen aus der Testphase in die Auswertung ein. Die Hochschule Darmstadt übernimmt die wissenschaftliche Begleitung und wertet die Ergebnisse fachlich aus. Ihre Analyse soll zeigen, ob die niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung die Sicherheit erhöht oder das Verkehrsaufkommen beeinflusst hat.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, entscheidet der Stadtrat, ob die Tempo-30-Zone dauerhaft beibehalten wird. Ausschlaggebend sind dabei sowohl die Umfrageergebnisse als auch die Auswertung der Unfallstatistiken.

Die Befragung läuft ab dem 12. Juli; die Rückmeldungen fließen in die Gesamtbewertung des Modellprojekts ein. Sollten sich klare Vorteile ergeben, könnte die reduzierte Geschwindigkeitsbegrenzung fest eingeführt werden. Die Stadt wird nach Prüfung aller Unterlagen ihre Entscheidung bekannt geben.

Quelle