Neue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Gerechtigkeit und Platz für "Engelskinder"
Anton BlochNeue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Gerechtigkeit und Platz für "Engelskinder"
Am 29. April 2026 wird eine überarbeitete Friedhofssatzung dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Gebühren an die Inflation anzupassen und gleichzeitig ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die örtlichen Bestattungsdienste zu schaffen.
Die aktualisierte Satzung strebt eine vollständige Kostendeckung für Verwaltungs- und Bestattungsgebühren an. Bei Annahme würde sie jährlich etwa 54.500 Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Trotz höherer Preise für Grabstellen wird die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten übernehmen, um sie bezahlbar zu halten.
Eine wichtige Neuerung ist die Einführung eines eigenen Bestattungsbereichs für "Engelskinder". Dieser Bereich wird Familien kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine weitere Änderung erlaubt die Beisetzung von zwei Urnen in einem Rasengrab, und personalisierte Grabsteine werden künftig gestattet sein.
Die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle steigt von 40 auf 60 Prozent. Allerdings werden einige Nutzungsgebühren für Einrichtungen aufgrund überarbeiteter Berechnungsmethoden sinken. Laut Behörden sorgen die Anpassungen für einen Ausgleich zwischen finanziellen Erfordernissen und der Unterstützung trauernder Familien.
Die neue Satzung soll ein transparenteres und stabileres Finanzierungsmodell für die Friedhöfe der Stadt schaffen. Falls verabschiedet, treten die Änderungen im Laufe des Jahres 2026 in Kraft – mit einer Mischung aus Gebührenerhöhungen und -senkungen, je nach Dienstleistung. Der Rat wird die endgültigen Details vor der Abstimmung am 29. April prüfen.






