Neues Energieeffizienzgesetz: Strengere Vorgaben, mehr Bürokratieabbau – doch die Wirtschaft warnt
Laila BienNeues Energieeffizienzgesetz: Strengere Vorgaben, mehr Bürokratieabbau – doch die Wirtschaft warnt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Energieeffizienzgesetz zu beschleunigen. Damit sollen bürokratische Hürden abgebaut und nationale Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie angepasst werden. Laut Behörden tragen die Ziele zum Klimaschutz bei und verringern die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.
Der Entwurf hält strenge Obergrenzen für den Energieverbrauch fest. Der Primär- und Endenergieverbrauch muss bis 2030 um knapp 27 Prozent sinken, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent. Zudem wird die ISO-Norm 14001 als Option für die Einhaltung von Umweltmanagementsystemen eingeführt.
Kritiker monieren, dass einzelne Maßnahmen – etwa starre Energievorgaben für Rechenzentren – Marktmechanismen und Eigentumsrechte untergraben. Zwar wurden bereits Steuern auf Energie sowie der Emissionshandel genutzt, um CO₂ zu bepreisen, doch gelten diese oft als verzerrte Marktlösungen. Der Weltklimarat (IPCC) hat kürzlich seine extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen zurückgenommen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zufolge birgt der Entwurf wirtschaftliche Risiken. Die Erfüllung der Vorgaben könnte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um fast 9 Prozent schmälern, so ihre Einschätzung.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Umsetzung zu vereinfachen und EU-Standards gerecht zu werden. Er hält ehrgeizige Einsparziele aufrecht, bietet aber neue Wege zur Erfüllung. Wirtschaftliche und marktbezogene Bedenken bleiben für Industrieverbände jedoch umstritten.






