27 April 2026, 16:31

Niedersachsen führt einheitliche Praxisbedarfsregelung für Apotheken und Ärzte ein

Eine Person hält ein Fläschchen mit COVID-19-Impfstoff in der Hand, das mit Text beschriftet ist, mit einem unscharfen Hintergrund.

Niedersachsen führt einheitliche Praxisbedarfsregelung für Apotheken und Ärzte ein

Einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet

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In Niedersachsen ist eine neue einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarfsmedikamente unterzeichnet worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen standardisiert die Belieferung von Vertragsärzten mit Arzneimitteln in der gesamten Region.

Die Vereinbarung tritt am 1. Juli in Kraft und ersetzt ein Flickwerk älterer Regelungen. Sie führt ein einheitliches, kassenübergreifendes System für die Abgabe von Praxisbedarf ein – also Medikamente und Materialien, die bei Behandlungen, in Notfällen oder für mehrere Patienten verwendet werden. Dazu zählen Impfstoffe, Verbandsmaterial und andere essenzielle Arzneimittel.

Nach den neuen Bedingungen erhalten Apotheken für die Lieferung von Impfstoffen zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald vorab definierte Ziele erreicht sind, steigt die Vergütung später auf einen Euro. Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für Fertigarzneimittel, die auch auf den Praxisbedarf übertragen werden, um mehr Konsistenz zu schaffen.

Die Vereinbarung modernisiert das System und verhindert eine mögliche vertragliche Lücke. Sie folgt dem Beschluss des LAV, die bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2025 auslaufen zu lassen.

Das neue Abkommen schafft für Apotheken und Ärzte in Niedersachsen ein klareres und zuverlässigeres System. Die Vergütung für Impfstofflieferungen steigt schrittweise an, und standardisierte Regeln regeln die Versorgung mit sämtlichem Praxisbedarf. Der neue Rahmen tritt ab dem 1. Juli vollumfänglich in Kraft.

Quelle