10 May 2026, 16:23

Reformvorschlag stärkt Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt durch neue Richterbefugnisse

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Reformvorschlag stärkt Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt durch neue Richterbefugnisse

Entwurf für Familienrechtsreform: Gerichte sollen Kinder und Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

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Ein neuer Reformvorschlag im Familienrecht zielt darauf ab, Gerichten erweiterte Befugnisse zum Schutz von Kindern und Opfern häuslicher Gewalt einzuräumen. Dem Entwurf zufolge könnten Richter gewalttätige Eltern von Kontakten zu ihren Kindern ausschließen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Änderungen voran, um den Schutz gefährdeter Familien zu stärken.

Laut dem Plan des Justizministeriums sollen Familiengerichte vorläufige oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen können, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin ausgeübt hat. Eine solche Maßnahme käme infrage, wenn die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht ist und ein Verbot notwendig erscheint, um weitere Schädigungen zu verhindern. Der Entwurf anerkennt, dass Kinder auch dann leiden, wenn sie Zeugen familiärer Gewalt werden, ohne selbst direkt betroffen zu sein.

Richter sollen jeden Fall individuell prüfen und dabei Faktoren wie Schwere, Häufigkeit und Art der Gewalt sowie die Wiederholungsgefahr berücksichtigen. Zwar sieht das Ministerium keine pauschalen Kontaktverbote vor, räumt aber ein, dass der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben eines Kindes ein schwerwiegender Schritt ist. In weniger gravierenden Fällen könnten Gerichte stattdessen begleitete Umgangsrechte anordnen.

Die Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative, um häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren größeres Gewicht zu verleihen. Zwar ermöglichen die aktuellen Gesetze bereits in Extremfällen Einschränkungen, doch die neuen Regeln sollen den Schutz konsistenter und expliziter gestalten.

Bei Verabschiedung würden die Änderungen Richtern klarere Handhabe geben, in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Opfer und ihre Kinder könnten so stärkeren rechtlichen Schutz erhalten, während Gerichte weiterhin die Flexibilität behalten, Entscheidungen an die jeweilige Situation anzupassen. Der Ministeriumsentwurf geht nun in die nächste Runde der Beratungen und könnte bald umgesetzt werden.

Quelle