28 April 2026, 06:33

Sächsische Apotheker scheitern mit Klagen gegen Rückforderungen für illegale Krebstherapien

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikanern zwei bis drei Mal so viel für die gleichen Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Sächsische Apotheker scheitern mit Klagen gegen Rückforderungen für illegale Krebstherapien

Zwei Apotheker in Sachsen müssen Zehntausende Euro zurückzahlen, weil sie Krebstherapien ohne gültige Verträge abgegeben haben. Die Fälle reichen bis in die Jahre 2016 und 2017 zurück, als strenge Vorschriften für die Abgabe von Zytostatika galten. Beide Klagen gegen die Rückforderungen sind nun vor den höchsten deutschen Gerichten gescheitert.

Die Streitigkeiten begannen, als die Apotheker parenterale Zytostatika-Zubereitungen an Patienten ausgaben. Damals durften diese Medikamente rechtlich nur von vertraglich festgelegten Partnern abgegeben werden. Ein Apotheker hatte Ende 2016 entsprechende Behandlungen bereitgestellt, woraufhin eine Rückforderung in Höhe von 44.000 Euro erfolgte. Ein weiterer, mit Sitz in Dresden, missachtete im Mitte 2017 die ausschließlichen Verträge und musste 49.000 Euro erstatten.

Das Bundessozialgericht bestätigte später diese Sanktionen. Die Krankenkasse Barmer hatte bereits während der Übergangsphase vor finanziellen Konsequenzen bei Nichteinhaltung gewarnt. Anfang 2017 trat das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) in Kraft, das die Exklusivverträge für sterile Zubereitungen abschaffte.

Beide Apotheker zogen vor das Bundesverfassungsgericht. Doch ihre Verfassungsbeschwerden wurden ohne Urteilsbegründung abgewiesen. Das Gericht sah die vorgebrachten Argumente als unzureichend fundiert an, insbesondere was angebliche Verstöße gegen Grundrechte betraf.

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Die Urteile bestätigen, dass Apotheker bei der Abgabe von Spezialmedikamenten vertragliche Vereinbarungen einhalten müssen. Die beiden sächsischen Apotheker bleiben zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts stehen ihnen keine weiteren Rechtsmittel mehr offen.

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