Schockierende Mängel: Großkontrolle im Güterverkehr deckt massive Verstöße auf
Laila BienSchockierende Mängel: Großkontrolle im Güterverkehr deckt massive Verstöße auf
Eine Woche lang verschärfte Kontrollen im Güterverkehr förderten zahlreiche Verstöße in den Regionen Marburg-Biedenkopf und Gießen zutage
Bei einer einwöchigen Großkontrolle im gewerblichen Güterverkehr wurden zwischen dem 9. und 13. Februar 2026 in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrs- und Zulassungsvorschriften aufgedeckt. Im Fokus der Verkehrskontrolleure und Polizeibeamten standen Lkw, Transporter und deren Fahrer – mit besorgniserregenden Ergebnissen.
An der gemeinsamen Aktion beteiligten sich Verkehrsachverständige beider Landkreise sowie regionale Polizeistreifen. Allein in Gießen wurden 43 Fahrzeuge überprüft, wobei sich weitverbreitete Mängel zeigten: Drei Fahrer possessed keine gültige Tachografenkarte, ein weiterer präsentierte einen gefälschten ausländischen Führerschein, obwohl er für einen örtlichen Reinigungsdienst tätig war. Bei einem Fahrzeug war der digitale Tachograf nicht registriert – es lagen keinerlei Aufzeichnungen zu Lenk- und Ruhezeiten vor, teilweise über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Ein 35-jähriger Autotransporterfahrer wurde mit abgelaufenem Führerschein, einem unversicherten Abschleppfahrzeug und längst überfälligen Tachografendaten angehalten. Unterdessen musste in Marburg ein Sattelzug nach der Kontrolle stillgelegt werden, nachdem die Prüfer ein defektes Luftfahrwerk sowie sechs weitere schwere Mängel festgestellt hatten. Der Fahrer erhielt ein Bußgeld in Höhe von 270 Euro, der Lkw wurde bis zur Behebung der Mängel beschlagnahmt.
Die Kontrollen offenbarten einmal mehr die anhaltenden Probleme bei der Einhaltung von Vorschriften im Güterverkehr – von gefälschten Dokumenten bis hin zu verkehrsunsicheren Fahrzeugen. Die Behörden kündigten an, die Überprüfungen fortzusetzen und gegen Verstöße konsequent vorzugehen. Mehrere Lkw bleiben vorerst stillgelegt, bis die Mängel behoben oder die erforderlichen Papiere vorgelegt werden.