Taylor Swift sichert Stimme und Bild per Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab
Raphaela HermighausenTaylor Swift sichert Stimme und Bild per Markenrecht gegen KI-Missbrauch ab
Taylor Swifts Firma meldet drei Markenanmeldungen an – ein Zeichen wachsender Sorgen über den Missbrauch von KI
Die Anmeldungen, die am 24. April 2023 eingereicht wurden, zielen darauf ab, spezifische Aspekte ihrer Stimme und ihres Bildes rechtlich zu schützen. Mit diesem Schritt folgt die Sängerin einer ähnlichen Vorgehensweise anderer Prominenter, darunter der Schauspieler Matthew McConaughey.
Zwei der Anträge betreffen Klangmarken für Swifts Stimme. Die Phrasen "Hey, hier ist Taylor" und "Hey, hier ist Taylor Swift" sind nun Teil des beantragten Schutzes. Eine dritte Anmeldung umfasst eine Bildmarke – ein bestimmtes Foto der Sängerin.
Der Vorstoß erfolgt, nachdem Swifts Äußeres ohne ihre Zustimmung in mehreren KI-generierten Fälschungen verwendet wurde. Dazu gehören Deepfake-Bilder, die von Meta-KI-Chats erstellt wurden, sowie unautorisierte pornografische Inhalte. Zwar schützen Markenrechte in der Regel nicht generell das Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person, doch die Anmeldungen zeigen einen proaktiven Versuch, KI-bedingten Risiken entgegenzuwirken.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass dieser Ansatz des "Markenschutzes für die eigene Person" – insbesondere in KI-Fällen – noch nicht vor Gericht getestet wurde. Swifts Vorgehen spiegelt die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche über die potenziellen Gefahren der Technologie wider.
Die Anmeldungen stellen einen klaren Versuch dar, die Nutzung von Swifts Identität in digitalen Räumen zu kontrollieren. Sollten sie erfolgreich sein, könnten sie einen Präzedenzfall für andere Persönlichkeiten schaffen, die mit ähnlichen KI-Bedrohungen konfrontiert sind. Der Ausgang hängt davon ab, wie Gerichte das Markenrecht im Kontext neuer Technologien auslegen.






