Winterchaos in Deutschland: Pendler kämpfen mit Schnee, Eis und Lohnrisiko
Raphaela HermighausenWinterchaos in Deutschland: Pendler kämpfen mit Schnee, Eis und Lohnrisiko
Winterwetter bringt Schnee, Eis und Frost – und Chaos für Pendler in Deutschland
In den vergangenen Tagen hat das winterliche Wetter in Deutschland für Schnee, Glatteis und eisige Temperaturen gesorgt. Die Bedingungen führen zu Verkehrsbehinderungen und erschweren Berufstätigen im ganzen Land den Weg zur Arbeit. Arbeitgeber erinnern ihre Mitarbeiter nun daran, sich besser vorzubereiten und die gefährlichen Straßenverhältnisse bei der Anfahrt zur Arbeitsstelle einzukalkulieren.
Die aktuelle Kältewelle hat glatte Straßen und zähfließenden Verkehr zur Folge, sodass viele Beschäftigte früher von zu Hause aufbrechen müssen. RechtsExperten verweisen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Paragrafen 275 und 326, die regeln, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, Lohn für ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen, wenn Verspätungen auf Umstände zurückgehen, die außerhalb des Einflussbereichs der Beschäftigten liegen. Dieses als „Verspätungsrisiko“ bekannte Prinzip bedeutet, dass bei unentschuldigtem Zuspätkommen Gehaltsabzüge möglich sind.
Wer wegen des Winterwetters wiederholt zu spät kommt, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen. Arbeitgeber dürfen formelle Abmahnungen aussprechen, wenn sie der Ansicht sind, dass Mitarbeiter keine angemessenen Vorkehrungen getroffen haben, um ihre Fahrpläne anzupassen. Bei häufigen Verspätungen können sogar unbezahlte Stunden oder Lohnkürzungen drohen.
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ein Betrieb selbst wegen extremer Wetterbedingungen schließen muss. In solchen Fällen greifen die Regelungen zum „Betriebsrisiko“ – die Beschäftigten erhalten dann ihren vollen Lohn, da die Störungen nicht auf individuellen Anfahrtsproblemen, sondern auf betriebsbedingten Umständen beruhen.
Arbeitnehmer werden aufgefordert, regelmäßig die Wettervorhersagen zu prüfen und in den Wintermonaten mehr Zeit für den Arbeitsweg einzuplanen. Wer sich nicht anpasst, riskiert Lohnabzüge – besonders, wenn Verspätungen zur Gewohnheit werden. Unternehmen hingegen, die wegen extremer Wetterlagen schließen müssen, sind weiterhin verpflichtet, ihre Mitarbeiter wie gewohnt zu bezahlen.






