18 April 2026, 04:24

Zwölf Jahre Haft für brutalen Mord an 72-Jähriger nach Balkoneinbruch

Gelblich altes Buchseite mit einer Liste von Frauenhäftlingsnamen in zwei Spalten, geschrieben in schwarzer Tinte.

Zwölf Jahre Haft für brutalen Mord an 72-Jähriger nach Balkoneinbruch

Ein Mann ist wegen des brutalen Mordes an einer älteren Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Raubes, der Vergewaltigung und des Mordes schuldig, nachdem er die Frau in ihrer Wohnung bei einem gewaltsamen Überfall angegriffen hatte. Seine diagnostizierte Schizophrenie wurde als mildernder Umstand gewertet, der zu einer Strafmilderung führte.

Der Angeklagte war durch eine unverschlossene Balkontür in die Wohnung der Frau eingedrungen, mit der Absicht, Wertgegenstände zu stehlen. Im Inneren verübte er einen sexuellen Übergriff auf die 72-jährige Frau, bevor er sie würgte und mit einem Gehstock sowie einem Stein erschlug.

Forensische Beweise brachten seine DNA mit dem Tatort in Verbindung. Während psychiatrischer Untersuchungen gestand er die Tat. Das Gericht betonte die extreme Gewalt, die Habgier und die Vorsätzlichkeit als erschwerende Faktoren.

Trotz der Schwere des Verbrechens wurde seine Schizophrenie als strafmildernd anerkannt. Die Richterin entschied, dass er nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig entlassen werden könnte, sofern sich sein psychischer Zustand durch die Behandlung bessert. Nach dem Urteil wird er in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt, um dort weiter begutachtet und behandelt zu werden.

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Vor seiner Festnahme hatte der Täter mit der Bankkarte des Opfers Einkäufe getätigt, was den Behörden half, ihn zu überführen.

Die zwölfjährige Haftstrafe spiegelt sowohl die Grausamkeit der Tat als auch den psychischen Zustand des Angeklagten wider. Falls seine Therapie erfolgreich verläuft, könnte er nach acht Jahren entlassen werden. Bis dahin wird er nach Abschluss des Rechtsverfahrens in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht bleiben.

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